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Grunderwerbsteuer-Sätze nach Bundesland 2026: Vollständige Übersicht

Erfahren Sie, wie hoch die Grunderwerbsteuer in Ihrem Bundesland aktuell ist und was das für Ihren Immobilienkauf bedeutet.

Die GrESt-Sätze nach Bundesland 2026 variieren zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. Bayern hat mit 3,5% den niedrigsten Satz, während Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5% die höchsten Grunderwerbsteuersätze in Deutschland erheben.

Was ist die Grunderwerbsteuer und warum unterscheidet sie sich?

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine der größten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb in Deutschland. Sie wird auf den notariell beurkundeten Kaufpreis einer Immobilie erhoben und ist innerhalb weniger Wochen nach dem Notartermin fällig. Während die Grunderwerbsteuer früher bundesweit einheitlich geregelt war, haben die Bundesländer seit 2006 das Recht, ihre Steuersätze selbst festzulegen. Diese Föderalismusreform hat zu erheblichen regionalen Unterschieden geführt. Ein Kaufpreis von 400.000 Euro bedeutet in Bayern eine Steuerlast von 14.000 Euro, in Nordrhein-Westfalen hingegen 26.000 Euro – eine Differenz von 12.000 Euro. Für Käufer kann der Unterschied zwischen den GrESt-Sätzen nach Bundesland 2026 daher mehrere Tausend Euro ausmachen und sollte bei der Budgetplanung unbedingt berücksichtigt werden.

Aktuelle Grunderwerbsteuer-Sätze 2026 im Bundesländer-Vergleich

Die GrESt-Sätze nach Bundesland 2026 zeigen eine deutliche Spreizung von 3,5% bis 6,5%. Bayern liegt mit 3,5% am unteren Ende, während viele andere Bundesländer ihre Sätze in den vergangenen Jahren angehoben haben. Zuletzt hat Sachsen den Satz 2023 von 3,5% auf 5,5% erhöht und Bremen ihn zum 1. Juli 2025 von 5,0% auf 5,5%; Thüringen hat ihn 2024 dagegen von 6,5% auf 5,0% gesenkt. Baden-Württemberg liegt mit 5,0% im Mittelfeld, was bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 450.000 Euro einer Steuerlast von 22.500 Euro entspricht. Für Käufer in Heilbronn, Mannheim oder Heidelberg ist dies ein erheblicher Kostenblock, der bereits bei der ersten Finanzierungsplanung einkalkuliert werden muss.

Berechnung: So wirkt sich die Grunderwerbsteuer auf Ihr Budget aus

Die Grunderwerbsteuer wird immer auf den im Kaufvertrag notariell beurkundeten Kaufpreis berechnet. Das bedeutet: Auch wenn Sie eine Immobilie unter Marktwert erwerben oder einen Renovierungsbedarf haben, spielt das für die Steuerbemessung keine Rolle. Die Formel ist denkbar einfach: Kaufpreis × GrESt-Satz = fällige Steuer. Beispiel Baden-Württemberg: Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro zahlen Sie 500.000 × 0,05 = 25.000 Euro Grunderwerbsteuer. Diese Summe muss zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision und eventuellen Modernisierungskosten eingeplant werden. In der Praxis bedeutet das: Wer ein Haus für 400.000 Euro kauft, muss in NRW mit rund 26.000 Euro Grunderwerbsteuer rechnen – in Bayern nur mit 14.000 Euro. Diese Differenz kann den Unterschied ausmachen, ob eine Finanzierung tragbar ist oder nicht.

Unterschiede zwischen den Bundesländern: Warum gibt es keine Einheit?

Die Steuersatzautonomie der Länder ist politisch gewollt und dient der Finanzierung landespolitischer Aufgaben. Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer – das heißt, jeder Euro fließt direkt in den Haushalt des jeweiligen Bundeslandes. Bundesländer mit hohen Ausgaben für Infrastruktur, Bildung oder Verwaltung haben ihre Sätze häufiger erhöht. Bayern, das sich finanziell solider aufgestellt sieht, hält seinen Satz mit 3,5% bewusst niedrig, um als attraktiver Immobilienstandort zu gelten. Nordrhein-Westfalen hingegen hat den Satz mehrfach angehoben – zuletzt 2015 auf 6,5%. Politisch ist die Grunderwerbsteuer umstritten: Kritiker bemängeln, dass sie Eigentumsbildung erschwert, besonders für Familien und Erstkäufer. Befürworter argumentieren, dass Länder eigene Einnahmequellen brauchen. Für Käufer bleibt die Erkenntnis: Der Wohnort hat direkten Einfluss auf die Kaufnebenkosten.

Ausnahmen und Freibeträge: Wann zahlen Sie weniger oder nichts?

Nicht jeder Immobilienerwerb unterliegt der vollen Grunderwerbsteuer. Es gibt gesetzliche Befreiungen, die in allen Bundesländern gleich gelten. Dazu gehören Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung innerhalb der Familie, Übertragungen zwischen Ehepartnern sowie der Erwerb von Grundstücken durch direkte Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder). Auch der Erwerb von Anteilen an Immobiliengesellschaften kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei oder reduziert sein – hier ist Vorsicht geboten, da es komplexe Share-Deal-Regelungen gibt. Einige Bundesländer haben in der Vergangenheit über Freibeträge für Erstkäufer diskutiert, umgesetzt wurde dies bislang jedoch nirgends flächendeckend. Wer eine Immobilie von nahen Verwandten erwirbt, sollte steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um alle Sparpotenziale auszuschöpfen.

So planen Sie die Grunderwerbsteuer in Ihre Kaufnebenkosten ein

Die Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb setzen sich aus mehreren Posten zusammen: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerprovision. In Baden-Württemberg sollten Sie mit mindestens 12–15% des Kaufpreises als Nebenkosten rechnen. Die Grunderwerbsteuer macht dabei den größten Einzelposten aus. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie diese Kosten bereits vor der ersten Besichtigung kennen und in Ihre Finanzierung einplanen. Viele Banken finanzieren Nebenkosten nicht oder nur gegen höhere Zinsen – Eigenkapital ist hier Gold wert. Nutzen Sie digitale Tools wie den Kaufnebenkostenrechner von ImmoAssist, um auf Basis Ihres Bundeslandes und Kaufpreises eine präzise Kalkulation zu erhalten. So behalten Sie den Überblick und vermeiden Finanzierungslücken kurz vor dem Notartermin.

Beispielrechnung Kaufnebenkosten bei 450.000 € Kaufpreis (Baden-Württemberg)

KostenartTypischHinweis
Grunderwerbsteuer (5,0%)22.500 €Größter Einzelposten
Notarkostenca. 1,5% = 6.750 €Inkl. Beurkundung
Grundbuchkostenca. 0,5% = 2.250 €Eintragung Eigentümer
Maklerprovision (falls vorhanden)3,57% = 16.065 €Inkl. 19% MwSt, geteilt mit Verkäufer
Summe Kaufnebenkosten47.565 €Ca. 10,6% des Kaufpreises (ohne Makler)
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Häufige Fragen

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Bei selbstgenutzten Immobilien ist die Grunderwerbsteuer nicht absetzbar. Nur bei vermieteten Objekten können Sie die Grunderwerbsteuer als Teil der Anschaffungskosten über die AfA (Abschreibung für Abnutzung) steuerlich geltend machen.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Das Finanzamt stellt nach dem Notartermin einen Grunderwerbsteuerbescheid aus, der innerhalb von vier Wochen nach Zustellung zu zahlen ist. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts kann der Kaufpreis nicht überwiesen und das Eigentum nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

Gibt es Bundesländer, die ihre GrESt-Sätze 2026 geändert haben?

Ja, die Sätze ändern sich immer wieder: Sachsen hat 2023 von 3,5% auf 5,5% erhöht, Thüringen 2024 von 6,5% auf 5,0% gesenkt und Bremen zum 1. Juli 2025 von 5,0% auf 5,5% erhöht. Aktuell liegen die Sätze zwischen 3,5% (Bayern) und 6,5% (Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein). Prüfen Sie den Satz vor dem Kauf beim Finanzamt Ihres Bundeslandes.

Kann ich die Grunderwerbsteuer umgehen, indem ich das Inventar separat kaufe?

Bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen, Möbel oder Gartenwerkzeug können separat im Kaufvertrag aufgeführt werden und mindern so die Bemessungsgrundlage. Wichtig: Die Preise müssen realistisch und marktüblich sein – sonst korrigiert das Finanzamt nach.

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